Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung(NAV) bekannt, dass die Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG ab dem 01.01.2021 für das gesamte Elektrizitätsversorgungsnetz im Gemeindegebiet von Weilheim zuständig ist und nicht mehr die Bayernwerk Netz GmbH. Die Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein. Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung des BDEW, Ausgabe 2019 unverändert fort.