
Die Niederspanungsanschlussverordnung ist für alle mit der Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG bestehenden Niederspannungsnetzanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom haben, anzuwenden. Die Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG passt daher alle betroffenen Vertragsverhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 3 NAV in Verbindung mit § 115 Absatz 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an.