Netzverluste nach § 10 StromNEV

Nach § 10 StromNEV sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, die Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres sowie die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

 

Netzverluste je Netz- und Umspannebene

Netz- und Umspannebene Netzverluste in kWh Netzverluste in Prozent

 Netzebene MS

166.947 0,25%

 Umspannebene MS/NS  

205.740 0,35%

 Netzebene NS

421.403 0,72%

 Gesamt

794.090 1,03%
 Stand: 31.12.2022    

Beschaffungskosten Verlustenergie

Jahr Preis in ct/kWh  

 2022

5,54