Gemäß § 4 (3) Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) geben wir bekannt, dass ab dem 1. April 2024 die Technischen Anschlussbedingungen BDEW-TAB 2023 für den Netzanschluss an unser Niederspannungsnetz gelten.
Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG
Stadtwerkstraße 1 82362 Weilheim i. OB
Telefon: +49 931 73045-575
(6 Cent pro Anruf oder Fax aus dem deutschen Festnetz.
Für Anrufe aus dem Mobilfunknetz können abweichende Preise gelten)
Neue Geschäftsführer
Als neue Geschäftsführer der Stromnetz Weilheim wurden zum 1. Januar 2024 Herr Karl Neuner und Herr Karlheinz Denner bestellt
Änderung Zuständigkeit Netzgebiet Weilheim
Wir geben hiermit gemäß § 25 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung(NAV) bekannt, dass die Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG ab dem 01.01.2021 für das gesamte Elektrizitätsversorgungsnetz im Gemeindegebiet von Weilheim zuständig ist und nicht mehr die Bayernwerk Netz GmbH. Die Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG tritt zu diesem Zeitpunkt anstelle der Bayernwerk Netz GmbH in alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Netzanschlussverhältnissen ein. Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen in der Niederspannung des BDEW, Ausgabe 2019 unverändert fort.