Anmeldung von Erzeugungsanlagen
Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage dar.
Hier gelangen Sie Online zum Netzanschlussportal, um Ihre Anlage anzumelden:
www.meinhausanschlussportal.de/de/weilheim/antrag.html
Meldung einer steckerfertigen Anlage bis 800 Watt Wechselrichterleistung: Registrierung im Marktstammdatenregister
Alle steckerfertigen Anlagen sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Bis zu einer installierten Modulleistung von 2.000 Watt und maximal 800 Watt Wechselrichterleistung ist keine gesonderte Anmeldung Ihrer steckerfertigen Anlage bei uns als Ihr Netzbetreiber erforderlich.
Wir kümmern uns automatisch um die Beauftragung eines evtl. erforderlichen Zählerwechsels.
Zum Markstammdatenregister-Portal:
www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- Registrierungshilfe im Marktstammdatenregister (PDF/309,1 KB)
Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.
Dokumente und Formulare zur Anmeldung einer Anlage
- Steuer- und Bankdaten des Betreibers (PDF/981,3 KB)
- Fragebogen (PDF/1,2 MB)
- Ausfüllhilfe Fragebogen (PDF/348,8 KB)
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF/546,9 KB)
- Handbuch vereinfachte Registrierung MaStR (PDF/2,2 MB)
- Registrierungshilfe Stromspeicher (PDF/670,9 KB)
- Klickanweisung Anschlussnetzbetreiberwechsel Weilheim (PDF/738,4 KB)
Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.
Ablauf Anmeldungsprozess
- 0 Reservierungsverfahren für Erzeugungsanlagen und Speicher in der Mittel- und Hochspannung
- 1 Anmeldung
- 2 Netzverträglichkeitsprüfung
- 3 Bekanntgabe Netzverknüpfungspunkt
- 4 Netzanaschlussvertrag
- 5 Projektierung (falls nötig)
- 6 Abnahme
- Registrierung über unser Onlineportal bei höheren Leistungswerten
0 Reservierungsverfahren für Erzeugungsanlagen und Speicher in der Mittel- und Hochspannung
Nachweis der Planungsreife für Erzeugungsanlagen ab 300 kW in der Mittel- und Hochspannung
Um einen Netzanschlusspunkt für Erzeugungsanlagen im Mittel- oder Hochspannungsnetz ab 300 kW Leistung zu reservieren, benötigen wir einen Nachweis über die Planungsreife der angefragten Erzeugungsanlage. Dies sorgt dafür, dass wir als Netzbetreiber keine Kapazitäten für Anlagen in einem frühen Planungsstadium reservieren, wodurch sich die „virtuelle“ Netzlast, welche bei der Netzplanung zu berücksichtigen ist, reduziert.
Die Berechnung des gesamtwirtschaftlichen Verknüpfungspunkt wird somit einfacher und weniger zeitintensiv.
Dadurch stellen wir sicher, dass wir Ihnen schnellstmöglich Ihren Netzverknüpfungspunkt mitteilen können.
Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der baurechtlichen Genehmigungspflicht in genehmigungspflichtige, verfahrensfreie und privilegierte Vorhaben unterschieden. Der Nachweis der Planungsreife ist bereits bei Anmeldung zu erbringen - gemeinsam mit den grundsätzlich notwendigen Angaben.
Kann die Planungsreife durch die Unterlagen nachgewiesen werden, erhalten Sie eine Einspeisezusage mit einem für Ihre Erzeugungsanlage reservierten technisch-gesamtwirtschaftlichen Verknüpfungspunkt. Die Dauer der Reservierung beträgt zunächst 12 Monate ab Erstellung des Schreibens.
Fehlen entsprechende Nachweise bei der Anmeldung, erhalten Sie lediglich eine unverbindliche tagesscharfe Aussage über unsere schnelle Netzanschlussprüfung
Verlängerung von Einspeisezusagen für Anlagen in der Mittel- und Hochspannung
Die Reservierung für Mittel- und Hochspannungsanlagen kann zweimal verlängert werden. Die erste Verlängerung hat eine Gültigkeit von 7 Monate, die zweite Verlängerung von 5 Monaten. Dazu müssen je nach Art Ihrer Erzeugungsanlage weitere Planungsfortschritte nachgewiesen werden.
Im Falle einer fristgerechten Rückmeldung per E-Mail und bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen wird nach positiver Detailprüfung eine Verlängerung ausgestellt. Es ist wichtig zu beachten, dass nach der zweiten Verlängerung keine weitere Verlängerung der Reservierung mehr möglich ist.
Ohne entsprechende Nachweise erfolgt eine Stornierung der Anfrage. Spätestens am Ende der zweiten Reservierung muss uns das vollständig ausgefüllte E.8 Formular, das E.4 Formular, sowie eine Auftrags-/Lieferbestätigung (mit Lieferdatum) des Anlagenherstellers/-lieferanten vorliegen.
Unser Reservierungsverfahren je nach Art Ihrer Anlage
Anlagen über 300 kW in der Mittel- und Hochspannung
PV-Anlagen:
Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
- Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder
- Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder
- Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages
Erste Verlängerung für 7 Monate:
- Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
- Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder
- Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
- Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
Zweite Verlängerung für 5 Monate:
- Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
- Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort
PV-Anlagen (Nach §35 Abs. 1 Nr. 8-9 BauGB privilegiert):
Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
- Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug, Pacht(vor)vertrag und
- Übersichtsplan vom Flurstück mit Maße der gepl. PV-Anlage inkl. dessen Abstand zur Autobahn / zum Schienenweg (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) oder
- Übersichtsplan vom Flurstück mit Maße der gepl. PV-Anlage (Fläche <= 25.000 m²) inkl. Darstellung des räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem zugehörigen Betrieb (für Agri-PV Anlagen) - § 35 Abs. 1 Nr. 9 BauGB
Erste Verlängerung für 7 Monate:
- Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
- Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
- Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
Zweite Verlängerung für 5 Monate:
- Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
- Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort
Windkraftanlagen:
Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
- Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug, Pacht(vor)vertrag oder Standortsicherungsvertrag und
- Im Windenergiegebiet: Abgeschlossene Strategische Umweltprüfung, falls nicht vorhanden: Nachweis (Vertrag) der Beauftragung Umweltgutachten (inkl. Artenschutzrechtliches Gutachten)
- Außerhalb Windenergiegebiet: Nachweis (Vertrag) der Beauftragung Umweltgutachten (inkl. Artenschutzrechtliches Gutachten)
Erste Verlängerung für 7 Monate:
- Eingangsbestätigung des BImSchG Antrags (vollständig, oder bei nachgeforderten Unterlagen – bei Rückmeldung der Behörde, dass Antrag unvollständig ist – Nachweis (Vertrag) der Beauftragung dieser) oder
- Positiver Vorbescheid (gem. BImSchG)
Zweite Verlängerung für 5 Monate:
- BImSchG- Genehmigung oder
- Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA
Wasserkraftanlagen:
Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
- Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder
- Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder
- Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages
- Eingangsbestätigung des vollständigen BImSchG-Antrags oder
- Nachweise aus dem Wasserrecht nach Einzelfallprüfung
Erste Verlängerung für 7 Monate:
- Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
- Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder
- BImSchG- Genehmigung oder
- Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
- Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
Zweite Verlängerung für 5 Monate:
- Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
- Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort
Bio-/ KWKG-Anlagen:
Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
- Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder
- Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder
- Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages
- Eingangsbestätigung des vollständigen BImSchG-Antrags oder
Erste Verlängerung für 7 Monate:
- Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
- Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder
- BImSchG- Genehmigung oder
- Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
- Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
Zweite Verlängerung für 5 Monate:
- Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, Lieferbestätigung oder
- Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort
Speicher:
Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
- Vorhabenbezogener B-Plan (Aufstellungsbeschluss) oder
- Positiver Vorbescheid (BayBO oder BImSchG) oder
- Eingangsbestätigung des vollständigen Baugenehmigungsantrages
Soweit das Vorhaben nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei ist, muss jedoch die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit (insbesondere § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB) nachgewiesen sein. Diese Zulässigkeitsvoraussetzung ist bei Anlagen/Speicher die im Außenbereich installiert werden sollen, stets erforderlich.
Verlängerung für 7 Monate:
Positive (Teil-)Baugenehmigung oder
- Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss) oder
- Ausschreibungs-Zuschlag der BNetzA oder
- Auftrags- und Lieferbestätigung des Herstellers/Lieferanten der Anlage (einschließlich Liefertermin, aus dem Nachweis muss klar hervorgehen, dass die Bestätigung für diese konkrete Flur-Nr./Standort ist)
Zweite Verlängerung für 5 Monate:
- Errichtungsbeginn innerhalb der Verlängerungsdauer durch Kaufvertrag, - Lieferbestätigung oder Nachweisliche Teilumsetzung am Anlagenstandort
Anlagen unter 300 kW in der Mittel- und Hochspannung
Genehmigungspflichtige Anlagen und privilegierte Anlagen nach §35 Abs. 1 Nr. 8-9 BauGB:
Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
- Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich
Erste Verlängerung für 7 Monate:
- Nachweis eines Planungsfortschritts durch einen der Nachweise aus dem Repertoire für eine verbindliche Reservierung von Anlagen Ihrer Anlagenart ab 300 kW
Zweite Verlängerung für 5 Monate:
- Nachweis eines Planungsfortschritts durch einen der Nachweise aus dem Repertoire für die 1. Verlängerung von Anlagen Ihrer Anlagenart ab 300 kW
Verfahrensfreie Anlagen unter 300 kW
Verbindliche Reservierung für 12 Monate:
- Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich
Erste Verlängerung für 7 Monate:
- Kein Nachweis der Planungsreife erforderlich
Zweite Verlängerung für 5 Monate:
- Nachweis eines Planungsfortschritts durch einen der Nachweise aus dem Repertoire für die 1. Verlängerung von Anlagen Ihrer Anlagenart ab 300 kW
Stornierung von Einspeisezusagen
In den folgenden Fällen wird der zugewiesene Netzanschlusspunkt nach Ablauf der jeweiligen Fristen ohne weitere Rücksprache mit Ihnen storniert:
- Keine fristgerechte Übermittlung aller fehlenden Unterlagen
- Keine fristgerechte Beantragung einer Fristverlängerung per E-Mail
Falls die Erzeugungsanlage trotzdem realisiert werden soll, ist ein neuer Antrag zu stellen. Dies gilt auch im Falle einer Leistungs- oder Flurstückänderung der Erzeugungsanlage.
1 Anmeldung
Mit der Anmeldung teilen Sie uns mit, dass Sie eine Erzeugungsanlage planen.
Bitte halten Sie hierzu folgende Unterlagen in elektronischer Form (als jpg oder pdf) bereit:
- Lageplan mit Flurstücknummer(n), Grundstücksgrenzen, Aufstellungsort der Erzeugungsanlage (mit Kennzeichnung der Neuanlage und gegebenenfalls der Bestandsanlage/n)
Aufgrund Ihrer Anmeldung führen wir automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und Sie erhalten im Anschluss eine Bekanntgabe Ihres Netzverknüpfungspunkts bzw. einen Netzanschlussvertrag mit integrierter Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts.
2 Netzverträglichkeitsprüfung
Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur notwendig. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden. Wenn Sie Fragen zur Netzverträglichkeitsprüfung haben, schreiben Sie uns bitte an folgendes Postfach: [email protected]
3 Bekanntgabe Netzverknüpfungspunkt
Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine Bekanntgabe Ihres Netzverknüpfungspunkts und gegebenenfalls einen Schemaplan zur Lokalisierung des genannten Verknüpfungspunktes sowie weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage. Die Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts hat eine Gültigkeit von 6 bis 12 Monaten.
4 Netzanschlussvertrag
Im Allgemeinen wird für Anlagen mit einer Generatorleistung > 25 kVA (bei PV > 25 kWp) ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen. Hierin wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Ihre befristete Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts wird durch den unterschriebenen Netzanschlussvertrag abgelöst und muss dann nicht mehr verlängert werden. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.
Um eine zügige und diskriminierungsfreie Anschlussbearbeitung gewährleisten zu können, setzen wir die technische Richtlinie VDE-AR-N 4105 um.
5 Projektierung (falls nötig)
Nach Festlegung der gewählten Trasse erstellen wir Ihnen gerne auf Wunsch nach Eingang der benötigten Unterlagen einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Verlegung der kundeneigenen Anschlussleitung. Hierfür benötigen wir einen
- Trassenplan mit der schriftlichen Zustimmung aller betroffenen privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer
- Trassenplan mit der schriftlichen Zustimmung aller betroffenen privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer
6 Abnahme
Für die Inbetriebsetzung einer Anlage im Niederspannungsnetz sind einige Angaben und Unterlagen erforderlich. Diese sind spätestens eine Woche vor geplanter Inbetriebsetzung bei der Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG einzureichen.
Seit dem 1.8.2021 können Sie Ihre Anmeldungen sowie Inbetriebsetzungsanzeigen für den Hausanschluss sowie von Einspeiseanlagen über das Onlineportal unseres technischen Betriebsführers Bayernwerk Netz GmbH durchführen. Wir bitten Sie hierfür den nachfolgenden Link zu nutzen:
Netzportal
Nach Erhalt der jeweils geforderten Unterlagen setzt sich unser Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin gemeinsam mit Ihrem Installateur für die Zählermontage/Abnahme. Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt der Anlagenerrichter vor. Der Anlagenerrichter bestätigt, dass die Erzeugungsanlage nach den technischen Anschlussbedingungen der VDE-AR-N 4105 errichtet wurde.
Registrierung über unser Onlineportal bei höheren Leistungswerten
Wenn Ihre steckerfertige Anlage mindestens eine der oben genannten Leistungswerte überschreitet, muss diese zusätzlich bei uns als Netzbetreiber über unser Onlineportal angemeldet werden.
- zu mein.Hausanschluss: www.meinhausanschlussportal.de/…
- FAQ‘s zu steckerfertige Anlagen: www.vde.com/…