Anmeldung von Erzeugungsanlagen
Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage so einfach wie möglich zu gestalten, stellen wir Ihnen nachfolgend die Arbeitsschritte von der Anmeldung bis zur Abnahme Ihrer Anlage dar.
Hier gelangen Sie Online zum Netzanschlussportal, um Ihre Anlage anzumelden:
www.meinhausanschlussportal.de/de/weilheim/antrag.html
Meldung einer steckerfertigen Anlage bis 800 Watt Wechselrichterleistung: Registrierung im Marktstammdatenregister
Alle steckerfertigen Anlagen sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Bis zu einer installierten Modulleistung von 2.000 Watt und maximal 800 Watt Wechselrichterleistung ist keine gesonderte Anmeldung Ihrer steckerfertigen Anlage bei uns als Ihr Netzbetreiber erforderlich.
Wir kümmern uns automatisch um die Beauftragung eines evtl. erforderlichen Zählerwechsels.
Zum Markstammdatenregister-Portal:
www.marktstammdatenregister.de/MaStR
- Registrierungshilfe im Marktstammdatenregister (PDF/309,1 KB)
Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.
Dokumente und Formulare zur Anmeldung einer Anlage
- Steuer- und Bankdaten des Betreibers (PDF/981,3 KB)
- Fragebogen (PDF/1,2 MB)
- Ausfüllhilfe Fragebogen (PDF/348,8 KB)
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten (PDF/546,9 KB)
- Handbuch vereinfachte Registrierung MaStR (PDF/2,2 MB)
- Registrierungshilfe Stromspeicher (PDF/670,9 KB)
- Klickanweisung Anschlussnetzbetreiberwechsel Weilheim (PDF/738,4 KB)
Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.
Ablauf Anmeldungsprozess
- 0 Reservierungsverfahren für Erzeugungsanlagen und Speicher in der Mittel- und Hochspannung
- 1 Anmeldung
- 2 Netzverträglichkeitsprüfung
- 3 Bekanntgabe Netzverknüpfungspunkt
- 4 Netzanaschlussvertrag
- 5 Projektierung (falls nötig)
- 6 Abnahme
- Registrierung über unser Onlineportal bei höheren Leistungswerten
0 Reservierungsverfahren für Erzeugungsanlagen und Speicher in der Mittel- und Hochspannung
Bis zum 30.04.2026 gilt das bisherige Reservierungsverfahren. Informationen finden Sie hier:
Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.
Ab dem 01.05.2026 gilt ein modernisiertes Reservierungsverfahren. Informationen finden Sie hier:
Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.
1 Anmeldung
Mit der Anmeldung teilen Sie uns mit, dass Sie eine Erzeugungsanlage planen.
Bitte halten Sie hierzu folgende Unterlagen in elektronischer Form (als jpg oder pdf) bereit:
- Lageplan mit Flurstücknummer(n), Grundstücksgrenzen, Aufstellungsort der Erzeugungsanlage (mit Kennzeichnung der Neuanlage und gegebenenfalls der Bestandsanlage/n)
Aufgrund Ihrer Anmeldung führen wir automatisch und für Sie kostenlos eine Netzverträglichkeitsprüfung durch und Sie erhalten im Anschluss eine Bekanntgabe Ihres Netzverknüpfungspunkts bzw. einen Netzanschlussvertrag mit integrierter Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts.
2 Netzverträglichkeitsprüfung
Um den technisch und gesamtwirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt zum vorhandenen Netz für die geplante Anlage zu lokalisieren, ist vorab eine Netzverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der örtlichen Netzstruktur notwendig. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Erst mit Abschluss der Netzverträglichkeitsprüfung kann eine verbindliche Aussage über den Verknüpfungspunkt Ihrer Erzeugungsanlage getroffen werden. Wenn Sie Fragen zur Netzverträglichkeitsprüfung haben, schreiben Sie uns bitte an folgendes Postfach: [email protected]
3 Bekanntgabe Netzverknüpfungspunkt
Sie erhalten innerhalb der gesetzlichen Vorgaben eine Bekanntgabe Ihres Netzverknüpfungspunkts und gegebenenfalls einen Schemaplan zur Lokalisierung des genannten Verknüpfungspunktes sowie weitere technische Vorgaben bezüglich des Anschlusses Ihrer Erzeugungsanlage. Die Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts hat eine Gültigkeit von 6 bis 12 Monaten.
4 Netzanschlussvertrag
Im Allgemeinen wird für Anlagen mit einer Generatorleistung > 25 kVA (bei PV > 25 kWp) ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen. Hierin wird ein Realisierungsfahrplan über Inhalt, zeitliche Abfolge und Verantwortlichkeiten zur Errichtung der Erzeugungsanlage und zur Realisierung des Netzanschlusses vereinbart. Ihre befristete Bekanntgabe des Netzverknüpfungspunkts wird durch den unterschriebenen Netzanschlussvertrag abgelöst und muss dann nicht mehr verlängert werden. Anschließend werden in der Bauphase die Netzanschlussanlagen errichtet.
Um eine zügige und diskriminierungsfreie Anschlussbearbeitung gewährleisten zu können, setzen wir die technische Richtlinie VDE-AR-N 4105 um.
5 Projektierung (falls nötig)
Nach Festlegung der gewählten Trasse erstellen wir Ihnen gerne auf Wunsch nach Eingang der benötigten Unterlagen einen detaillierten Kostenvoranschlag für die Verlegung der kundeneigenen Anschlussleitung. Hierfür benötigen wir einen
- Trassenplan mit der schriftlichen Zustimmung aller betroffenen privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer
- Trassenplan mit der schriftlichen Zustimmung aller betroffenen privaten und öffentlichen Grundstückseigentümer
6 Abnahme
Für die Inbetriebsetzung einer Anlage im Niederspannungsnetz sind einige Angaben und Unterlagen erforderlich. Diese sind spätestens eine Woche vor geplanter Inbetriebsetzung bei der Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG einzureichen.
Seit dem 1.8.2021 können Sie Ihre Anmeldungen sowie Inbetriebsetzungsanzeigen für den Hausanschluss sowie von Einspeiseanlagen über das Onlineportal unseres technischen Betriebsführers Bayernwerk Netz GmbH durchführen. Wir bitten Sie hierfür den nachfolgenden Link zu nutzen:
Netzportal
Nach Erhalt der jeweils geforderten Unterlagen setzt sich unser Mitarbeiter mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin gemeinsam mit Ihrem Installateur für die Zählermontage/Abnahme. Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage nimmt der Anlagenerrichter vor. Der Anlagenerrichter bestätigt, dass die Erzeugungsanlage nach den technischen Anschlussbedingungen der VDE-AR-N 4105 errichtet wurde.
Registrierung über unser Onlineportal bei höheren Leistungswerten
Wenn Ihre steckerfertige Anlage mindestens eine der oben genannten Leistungswerte überschreitet, muss diese zusätzlich bei uns als Netzbetreiber über unser Onlineportal angemeldet werden.
- zu mein.Hausanschluss: www.meinhausanschlussportal.de/…
- FAQ‘s zu steckerfertige Anlagen: www.vde.com/…