Digitale Stromzähler
Als Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber sind wir durch das Messstellenbetriebsgesetz verpflichtet, alle konventionellen Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zu tauschen. Im Folgenden finden Sie ausführliche Informationen zu den verschiedenen Gerätetypen, die für Sie vorgesehenen Messgeräte und die Hintergründe für den Rollout.
Moderne Messeinrichtung (mME)
Digitaler Zähler ohne Kommunikationseinheit

- Stromverbrauch ≤ 6.000 kWh
- Erzeugungsanlagen ≤ 7 kW
- Anzeige des aktuellen Zählerstands und der aktuellen Leistung
- Gespeicherte Werte für 2 Jahre im Rückblick (tages-, wochen-, monats- oder jahresgenau) einsehbar
- Digitaler Zähler ohne Kommunikationseinheit
Intelligentes Messsystem (iMSys)
Digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit

- Stromverbrauch > 6.000 kWh
- Erzeugungsanlagen > 7 kW
- Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
- Anzeige des aktuellen Zählerstands und der aktuellen Leistung
- Gespeicherte Werte für 2 Jahre im Rückblick (tages-, wochen-, monats- oder jahresgenau) einsehbar
- Digitaler Zähler mit Kommunikationseinheit
- Automatische Übertragung der Messwerte zu den berechtigten Marktpartnern
- Visualisierung der Messwerte im Kundenportal
Vorteile einer modernen Messeinrichtung
- Spiegelt den tatsächlichen Stromverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wider
- Kontinuierliche Registrierung des Stromverbrauchs und der Leistung
- Stromverbrauch wird transparent über das Display einsehbar
- Keine Speicherung persönlicher Daten
- Löschung der aufgezeichneten Verbrauchswerte jederzeit möglich
- Abruf der Daten durch PIN geschützt
Vorteile eines intelligenten Messsystems
- Sichere, verschlüsselte Datenübertragung, die höchsten Datenschutzanforderungen gerecht wird
- Hohe Transparenz über Stromverbrauchskurve
- Visualisierung der Verbrauchswerte im Kundenportal
- Einsparpotentiale werden aufgezeigt
- Vereinfachung der Überprüfung der Abrechnung
- Variable Stromtarife möglich
- Zähler-Ablesung entfällt
- Übergreifende Vernetzung wird möglich
- Nutzung der sicheren Datenkommunikation für weitere Anwendungen (Smart Home, eHealth)
Kosten
Für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme gelten, die vom Gesetzgeber festgelegten, Preisobergrenzen.
Das Preisblatt finden Sie nachfolgend für Sie zum Download:
- Preisblatt (PDF/1,2 MB)
Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.
Zeitplan und Vorgehen
Der Zählerwechsel erfolgt schrittweise bis spätestens 2032. Wann Ihr Zähler gewechselt wird, hängt von den individuell zutreffenden Bedingungen ab. Sie brauchen sich erst einmal um nichts zu kümmern und werden rechtzeitig vor dem Zählerwechsel informiert. Vorgehen:
- Vor dem Einbau Ihres neuen Zählers erhalten Sie ein Schreiben von uns. In diesem werden Sie informiert, dass der analoge Zähler durch einen neuen digitalen Zähler ausgetauscht wird.
- Vor dem Einbautermin erhalten Sie ein Schreiben mit einem Terminvorschlag. Sollte Ihnen dieser zeitlich nicht passen, können Sie gerne einen neuen Termin vereinbaren.
- Zum vereinbarten Termin kommt ein Zählermonteur und tauscht Ihren alten Zähler gegen ein neues Gerät.
- Ihr Zähler erfüllt nun den Stand der Technik, sodass Sie von den Vorteilen profitieren.
Vorteile des grundzuständigen Messstellenbetreibers
Als grundzuständiger Messstellenbetreiber unterliegen wir den strengen gesetzlichen Bestimmungen des Messstellenbetriebsgesetzes. Für Sie als Verbraucher resultieren daraus viele Vorteile. Einige haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:
- Sehr hohe Datenschutzanforderungen
- Keine Analyse des Verbrauchsverhalten für vertriebliche Zwecke
- Kein Verkauf von Energielieferungen
- Transparente Preiskalkulation
- Freie Wahl des Energielieferanten
- Lieferantenwechsel ist jederzeit möglich
- Kein erneuter Zählerwechsel bei einem Lieferantenwechsel
- Keine Kundenbindung durch Vertragslaufzeiten
- Pflicht zur Gleichbehandlung aller Kunden – Keine Individualverträge
Ziel des Rollouts
Die neuen Messgeräte sollen die Digitalisierung vorantreiben und dadurch den Erfolg der Energiewende sichern sowie zur Erreichung der Klimaziele beitragen. Ziel ist:
- die Verbrauchstransparenz zu erhöhen
- Stromnetze zukunftssicher zu machen
- zur Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten beizutragen
- variable Tarife zu ermöglichen
- die Bereitstellung netzdienlicher Informationen von dezentralen Erzeugern und flexiblen Lasten zu verbessern
- die Steuerung dezentraler Erzeuger und flexibler Lasten zu erleichtern
- mittelfristig eine „Spartenbündelung“ zu ermöglichen (d.h. gleichzeitige Ablesung und Transparenz auch der Sparten Wasser, Gas, Heiz- und Fernwärme)
- eine sichere, standardisierte Infrastruktur als Plattform für weitere energiefremde Dienstleistungen (z.B. Smart-Home-Anwendungen) bereitzustellen
Der bisher passive Stromverbraucher soll zukünftig aktiver am Strommarktgeschehen teilnehmen können.
Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden
- Antrag Zählerwechsel auf Wunsch für Endkunden (PDF/89,1 KB)
Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.
Preise
Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
- Preisblatt ab 01.01.2026 (PDF/1,2 MB)
- Preisblatt ab 04.04.2025 (PDF/1,2 MB)
- Preisblatt ab 01.01.2025 (PDF/362,0 KB)
- Preisblatt ab 01.01.2024 (PDF/119,5 KB)
- Preisblatt bis 31.12.2023 (PDF/162,2 KB)
Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.
Nützliche Links
- Kundenportal: kundenportal.stromnetz-weilheim.de/netz/
- TRuDI - Transparenz- und Displaysoftware: www.ptb.de/…
- Messstellenbetriebsgesetz: www.gesetze-im-internet.de/messbg/
- Informationen der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/…
- Energiespartipps
- Musterverträge für Messstellenbetreiber
- Der Zähler wird schlau: externes Erklär-Video auf Youtube
Weitere Downloads
- Informationen über die zukünftige Ausstattung von Messstellen (PDF/93,5 KB)
- Messstellenvertrag Strom für Stromlieferanten (PDF/289,3 KB)
- Messstellenvertrag für Letztverbraucher und Anlagenbetreiber (PDF/202,2 KB)
- Messstellenbetreiberrahmenvertrag (PDF/226,7 KB)
Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.