Vertragswesen und Vereinbarungen

Fragen zur Netznutzung? Dann sind Sie hier richtig!

Egal, ob Sie als Lieferant Kunden bei uns im Netz mit Strom beliefern, als Kunde selbst die Netznutzung mit uns vereinbaren wollen, oder den Messstellenbetrieb auf Kundenwunsch durchführen - für unsere Marktpartner und Netznutzungskunden haben wir hier alle wichtigen Informationen, Verträge und Dokumente zusammengestellt:


Musterverträge für Stromlieferanten

Beliefern Sie Kunden in unserem Stromnetz? Möchten Sie als neuer Marktpartner mit uns einen Netznutzungsvertrag abschließen? Dann sind Sie hier richtig.

Auf dieser Seite stellen wir Musterverträge zur Nutzung unseres Stromnetzes, sowie weitere Dokumente und Informationen für Lieferanten zur Verfügung.

Netznutzungsvertrag Strom

Der Netznutzungsvertrag ermöglicht dem Lieferanten den Zugang zu unserem Stromnetz. Er regelt vor allem die Abwicklung der Strombelieferung von Kunden in unserem Netzgebiet, sowie die Abrechnung der Netznutzung. Wir stellen den Mustervertrag der Bundesnetzagentur mit allen Anlagen zum Download zur Verfügung.

Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.

Ergänzende Dokumente zum Vertrag

Für die Abwicklung der Netznutzung sind bei Vertragsabschluss weitere Dokumente zwischen den Vertragspartnern auszutauschen: Wiederverkäufernachweis, Erlaubnisschein und EDIFACT-Zertifikat.

Wiederverkäufernachweis

Der Wiederverkäufernachweis ist für eine steuerlich korrekte Abwicklung von Mehr- und Mindermengen im Reverse- Charge-Verfahren (RC) erforderlich. Beiden Vertragspartnern muss der Wiederverkäufernachweis des jeweiligen anderen vorliegen.

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Erlaubnisschein

Der Erlaubnisschein wird benötigt, um Mehr- und Mindermengen ohne Stromsteuer zwischen Netzbetreiber und Lieferanten abzurechnen. Beiden Vertragspartnern muss der Erlaubnisschein Strom des jeweiligen anderen vorliegen. In Kürze abrufbar

EDIFACT-Zertifikat

Das Zertifikat ist Voraussetzung für einen sicheren Datenaustausch im Rahmen der EDIFACT-Marktkommunikation.

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Zuordnungsvereinbarung für Bilanzkreisverantwortliche

Die Zuordnungsvereinbarung ist abzuschließen, wenn der Lieferant nicht identisch mit dem Bilanzkreisverantwortlichen ist.

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Sondervereinbarungen

Zur Abwicklung der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) können freiwillige bilaterale Vereinbarungen zur Verwendung eines anderen Datenformates oder anderer Nachrichtentypen sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte getroffen werden. Folgende Sondervereinbarungen bieten wir an:

Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.


Musterverträge für Kunden

Möchten Sie als Groß- oder Industriekunde mit uns einen Netznutzungsvertrag abschließen, und damit die Netznutzungsentgelte nicht über Ihren Stromlieferanten, sondern direkt an uns zahlen? Oder haben Sie als Kunde mit uns bereits einen direkten Netznutzungsvertrag? Dann sind Sie hier richtig.

Auf dieser Seite stellen wir Musterverträge zur Nutzung unseres Stromnetzes, sowie weitere Dokumente und Informationen für Netznutzungskunden (Letztverbraucher) zur Verfügung.

Netznutzungsvertrag Strom

Der Netznutzungsvertrag ermöglicht dem Kunden direkt den Zugang zu unserem Stromnetz. Voraussetzung ist ein reiner Stromliefervertrag (ohne Netznutzung) zwischen dem Kunden und dem Stromlieferanten. Wir stellen den Muster-Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur mit Anlagen zum Download zur Verfügung.

Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.

Sondervereinbarungen individuelle Netzentgelte

Für Vereinbarungen

  • zur atypischen Netznutzung (StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1),
  • zur stromintensiven Netznutzung (StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 2),
  • zu singulär genutzten Betriebsmitteln (StromNEV § 19 Abs. 3) und
  • zur Netzentgeltbefreiung für Speicher (EnWG § 118 Abs. 6)

nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: [email protected]


Musterverträge für Messstellenbetreiber

Sind Sie bereits als Messstellenbetreiber in unserem Netz tätig? Oder möchten Sie als neuer Marktpartner mit uns einen Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag abschließen? Dann sind Sie hier richtig.

Auf Kundenwunsch kann der Messstellenbetrieb abweichend vom grundzuständigen Messstellenbetreiber von einem Dritten durchgeführt werden. Auf dieser Seite stellen wir Musterverträge, sowie weitere Dokumente und Informationen für dritte Messstellenbetreiber zur Verfügung.

Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten zur Durchführung des Messstellenbetriebs einschließlich der mess- und eichrechtskonformen Messung an den Messlokationen von Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern durch einen nicht mit dem Netzbetreiber identischen Messstellenbetreiber.

Darüber hinaus wird die Verfahrensweise zur Rücksendung von Zählern festgelegt.

Messstellenbetreiberrahmenvertrag

Hier finden Sie den Messtellenbetreiberrahmenvertrag und das Kontaktdatenblatt zum downloaden.

Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.

Nutzung von Zählern und Wandlern

Die zur Messeinrichtung gehörenden Zähler / Strom- und Spannungswandler werden dem Messstellenbetreiber zur Nutzung angeboten. Derzeit noch in Bearbeitung.

EDIFACT-Zertifikat

Das Zertifikat ist Voraussetzung für einen sicheren Datenaustausch im Rahmen der EDIFACT-Marktkommunikation.

Dokumente (PDF, XLSX) sind möglicherweise nicht barrierefrei.


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