Netzverluste nach § 10 StromNEV

Nach § 10 StromNEV sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, die Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres sowie die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Netzverluste je Netz- und Umspannebene

Netz- und UmspannebeneNetzverluste in kWhNetzverluste in Prozent
Netzebene MS316.0490,50%
Umspannebene MS/NS403.4920,75%
Netzebene NS2.767.1694,88%
Gesamt3.486.7104,66%

Stand: 31.12.2025

Beschaffungskosten Verlustenergie

JahrMenge (kWh)Preis in ct/kWh
20253.486.71021,54

Stand: 31.12.2025