Smart-Meter-Angebote von Drittanbietern im Weilheim-Netzgebiet

Aktuell erhalten zahlreiche Haushalte im Weilheim Netzgebiet Schreiben von wettbewerblichen Messstellenbetreibern, die den Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) anbieten. Die Gestaltung dieser Schreiben kann den Eindruck vermitteln, dass ein Zählerwechsel bereits konkret vorgesehen oder besonders dringend sei. Tatsächlich handelt es sich jedoch um ein freiwilliges Angebot eines Drittanbieters.

Kundinnen und Kunden sind nicht verpflichtet, auf das Schreiben zu reagieren, einen Installationstermin zu vereinbaren oder einen Vertrag abzuschließen. Der gesetzlich vorgesehene Einbau moderner Messeinrichtungen beziehungsweise intelligenter Messsysteme erfolgt unabhängig davon durch die Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG.

Vor einer Beauftragung sollten insbesondere die laufenden Kosten sorgfältig geprüft werden. Auch wenn der Einbau zunächst kostenfrei angeboten wird, können für den Messstellenbetrieb jährliche Entgelte anfallen. Ein Vergleich mit den Konditionen und den gesetzlichen Preisobergrenzen der Stromnetz Weilheim GmbH & Co. KG ist daher empfehlenswert.

  • Der Vertragsabschluss mit einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber ist freiwillig. Durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber muss ein Zählertausch ohnehin vorgenommen werden.
  • Ein geringeres Netzentgelt für steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen, Batteriespeicher oder Wallboxen entsteht nicht automatisch allein durch den Zählerwechsel.
  • Vor Vertragsabschluss sollten einmalige und jährliche Kosten sowie Vertragslaufzeit und Kündigungsbedingungen geprüft werden.

Bei Fragen melden Sie sich bei uns als Ihr Messstellenbetreiber ([email protected]) um das vorliegende Angebot vor einer Entscheidung prüfen lassen.